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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Mitgliedspraxis des 1. Verbands für Tierphysiotherapie e.V. und dem Kunden (Tierhalter).

1. Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitgliedspraxis und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2. Geltungsbereich

Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an.

3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno

3.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Mitgliedspraxis, die Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Mitgliedspraxis zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.

3.2 Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen der Mitgliedspraxis stellen keine Angebote dar. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von der Mitgliedspraxis angenommen werden.

3.3 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Mitgliedspraxis bestätigt wurden. Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin, wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht.

3.4 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3.5 Die Mitgliedspraxis ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Mitgliedspraxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Mitgliedspraxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

4.1 Die Mitgliedspraxis erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und anschließend aufgrund der Beratung in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt.

4.2 Über die Therapiemethoden entscheidet der Therapeut frei, nachdem er den Tierhalter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit der Kunde keine Einwendungen erhebt, ist die Mitgliedspraxis befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.

4.3 Die Mitgliedspraxis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

4.4 Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch die Mitgliedspraxis angewandten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde verspricht, die Empfehlung umzusetzen. Die Mitgliedspraxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint.

5.2 Die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.

6. Honorar der Mitgliedspraxis

6.1 Die Mitgliedspraxis hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.

6.2 Die Honorare sind für jeden Behandlungstag sofort fällig und vom Kunden in bar zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vereinbart werden.

6.3 Mehrfachkarten: die ganze oder teilweise Rückzahlung des Entgeltes ist ausgeschlossen, sollte der Tierhalter die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.

6.4 Zahlt der Kunde das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für jede Mahnung, die versendet wird, kann eine Mahngebühr verlangt werden.

6.5 Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist wird die Forderung gerichtlich geltend gemacht.

6.6 Während des Verzugs des Kunden ist die Mitgliedspraxis nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen.

7. Haftung

7.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden. Der Kunde hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

7.2 Die Mitgliedspraxis haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden.

7.3 Bei einer Anwendung im Unterwasserlaufband hat der Tierhalter darauf zu achten, dass der Hund möglichst sauber zur Therapie erscheint, um das Wasser nicht unnötig zu verschmutzen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass sich der Hund vorher lösen konnte.

7.4 Bei einer vom Tierhalter verschuldeten übermäßigen Verunreinigung des Laufbandes wird eine Reinigungspauschale von zusätzlich € 50,- erhoben. Denn das Laufband ist ein Therapiegerät und keine Badewanne oder Hundetoilette!

7.5 Sollten durch die Verunreinigung Folgetermine nicht bedient werden können, wird zudem ein Verdienstausfall in Rechnung gestellt.

8. Vertraulichkeit der Behandlung/Datenschutz

8.1 Es gilt die separat zur Verfügung gestellte Kunden Information der Mitgliedspraxis zum Datenschutz, die der Kunde genehmigt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

9.2 Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.